Leitfaden

Umgang mit Nano­materialien am Arbeitsplatz

29. Mai 2012 | Leitfaden

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Empfehlung für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz.

 © Production Perig/stock.adobe.com
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Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der VCI haben 2012 ihre Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz neu gefasst. Die Empfehlungen beruhen auf den Grundprinzipien des Arbeitsschutzes im Sinne der Responsible-Care-Initiative der chemischen Industrie und sollen den Unternehmen eine Hilfe in der betrieblichen Praxis geben. Die Broschüre gibt Empfehlungen für den richtigen Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz auf Basis der Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung.

Der Ausschuss für Gefahrstoffe beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat 2020 die erwartete TRGS 527 „Tätigkeiten mit Nanomaterialien“ veröffentlicht. Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wieder und werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gegeben. Die TRGS konkretisieren die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Gefahrstoffverordnung erfüllt sind.

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Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Dipl.-Ing. Bernd Berressem

Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe

Dr. Martin Reuter

Dr. Martin Reuter

Energie- und Materialforschung, Forschungs- und Technologiepolitik