Novelle Verpackungsgesetz

Empfehlungen für die Praxis

19. Juli 2021 | Leitfaden

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Das Verpackungsgesetz (VerpackG) wurde novelliert und ist in seiner neuen Fassung grundsätzlich ab dem 03. Juli 2021 gültig.

Dies bringt für Inverkehrbringer von industriellen Verpackungen einige neue Pflichten, z.B. erweiterte Registrierungs- und Nachweispflichten, mit sich. Die Änderungen des VerpackG werden im Leitfaden skizziert und, sofern möglich, eine unverbindliche Praxisempfehlung ausgesprochen. Das Datum des Inkrafttretens der Anforderungen liegt z.T. erst nach dem 03. Juli 2021, worauf dann im Einzelnen gesondert hingewiesen wird.

Wichtig: Der vorliegende Leitfaden adressiert nur die neuen Pflichten, die sich aus der novellierten Fassung des VerpackG ergeben und Industrieverpackungen betreffen. Die darüber hinaus bereits bestehenden Pflichten, die Inverkehrbringer von industriellen Verpackungen zu beachten haben, können dem VCI-Leitfaden für die industrielle Verpackungsrücknahme entnommen werden.


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 Sonia Meczynska

Sonia Meczynska

Normung, Managementsysteme, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung