14. September 2023 | Position
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VCI Position kompakt - Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
PDF | 120 kB | Stand: 14. September 2023
Die chemisch-pharmazeutische Industrie muss vier große Transformationen bewältigen: treibhausgasneutral und digitaler sowie zirkulär und schadstofffrei werden. An diesen Zielen hält man trotz des schwierigen Umfelds durch Auftragsmangel und stark gestiegenen Preisen für Rohstoffe und Energie fest. Doch um sie zu erreichen, muss den Unternehmen mehr Freiraum für Investitionen und Innovationen ermöglicht und dringend auf alte und neue Bürokratie verzichtet werden.
Häufig führt nicht das Gesetz, sondern seine Umsetzung zur Belastung. Abhilfe könnten mehr Verwaltungspersonal und rechtlich eindeutige Regelungen sowie ein flächendeckendes, bedienungsfreundliches Onlineangebot aller wichtigen Verwaltungsleistungen schaffen.
Knapp 30 Vorschläge bringen keine Wende
Das Eckpunktepapier für das angekündigte vierte Bürokratieentlastungsgesetz ist ein Sammelsurium von Ideen, die innerhalb der Wirtschaft nicht für Freudensprünge sorgen: Kürzere Fristen für Aufbewahrungsbelege lassen sich zu einer schönen Summe rechnen, bringen aber im Unternehmensalltag nicht ansatzweise die benötigte Entlastung. Es fehlt weiterhin der Mut, die hohe Komplexität und zum Teil auch Widersprüchlichkeit in den Regulierungen anzugehen. Anders lässt sich nicht erklären, dass von den 157 Vorschlägen der Verbändeabfrage so gut wie nichts übernommen wurde. Der Abbau von Berichtspflichten sowie Praxischecks zur Überprüfung der Vollzugstauglichkeit unter Einbezug der Stakeholder sollten für alle Ressorts künftig verpflichtend sein.
An der Umsetzung der „One-in-one-out“-Regelung“ halten die Koalitionäre zwar fest. Leider werden hier weiterhin der einmalige Erfüllungsaufwand sowie die Be- und Entlastungen durch EU-Regulierungen nicht berücksichtigt.
Weiteres Optimierungspotenzial in der EU
Angesichts der angespannten wirtschaftlichen Situation muss die EU-Kommission dringend die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts im Blick behalten. Die mit dem Green Deal einhergehende stetig steigende Regulierungsdichte erfordert eine konsequente Einbeziehung neutraler Folgenabschätzungen in politische Entscheidungen. Der zuletzt verstärkte Fokus auf den Wettbewerbsfähigkeitscheck sowie der Versuch, zumindest Berichtspflichten abzubauen, sind kleine Schritte in die richtige Richtung – die bei weitem nicht ausreichen.
Die „One-in-one-out“- Regel der EU muss sich jetzt durch eine möglichst treffsichere Umsetzung bewähren. Sie verspricht eine Kompensation der administrativen Belastungen durch gleichwertigen Abbau unnötiger Lasten im selben Politikbereich. Für eine Kompensation der Anpassungskosten stellt die EU-Kommission dagegen Maßnahmen außerhalb des „One-in-one-out“-Mechanismus in Aussicht. Damit ist man von einem effektiven Belastungsstopp der betroffenen Branchen weit entfernt. Neben EU-Kommission und Parlament ist insbesondere der Rat gefordert, für wichtige Änderungen des Gesetzgebungsvorschlags einen aktiven Beitrag zur besseren Rechtsetzung zu leisten.
DAFÜR SETZT SICH DER VCI EIN
- Kompetenz der Industrie stärker nutzen
Die frühe Einbindung der Industrie – beginnend beim Erkennen von Problemen bis hin zum Test der Vollzugstauglichkeit – ist wichtig, um die Auswirkungen von Gesetzen und Vorschriften realistisch abzuschätzen. - 4. Bürokratieentlastungsgesetz auf den Weg bringen und einmaligen Erfüllungsaufwand berücksichtigen
Mit Blick auf den anstehenden Transformationsprozess in der Industrie sollten deren detaillierte Vorschläge für mögliche Entlastungen geprüft und bestenfalls umgesetzt werden. Zudem müssen die Kosten der Wirtschaft durch verpflichtende Umstellungen aufgrund von neuen oder geänderten gesetzlichen Regelungen berücksichtigt werden. - Bessere Rechtsetzungsagenda auf EU-Ebene konsequent vorantreiben
Bessere Rechtsetzung muss von allen EU-Institutionen ernst genommen und die „One-in-one-out-Regel“ in der EU zu einem effektiven Belastungsstopp weiterentwickelt werden.
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