27. Mai 2020 | Bericht
Aufgrund der COVID-19-Pandemie erweitert die Bundesregierung die Prüfrechte nach dem Außenwirtschaftsgesetz auf den Gesundheitssektor. Sie verabschiedete am 20. Mai die 15. Verordnung zur Novellierung der Außenwirtschaftsverordnung – die sogenannte „Corona-Novelle“.
Damit soll die sektorübergreifende Prüfung in Zukunft auch Anwendung finden auf Unternehmen, die persönliche Schutzausrüstung entwickeln oder herstellen, die Arzneimittel inklusive Ausgangs- und Wirkstoffe entwickeln, herstellen oder in Verkehr bringen, die bestimmte Medizinprodukte herstellen, entwickeln oder vertreiben oder die In-vitro-Diagnostika liefern, entwickeln, herstellen oder vertreiben.
Der VCI hatte die Ausweitung der Investitionsprüfrechte kritisch kommentiert (wir berichteten). Der ursprüngliche Referentenentwurf wurde nach vielstimmiger Kritik aus der Wirtschaft dahingehend angepasst, dass der Umfang der sektorübergreifenden Prüfung nur auf die oben genannten Produktbereiche, aber nicht - wie ursprünglich geplant - noch zusätzlich auf Vorprodukte, Komponenten oder Herstellungsanlagen/-technologien ausgeweitet wurde.
Die neue Fassung tritt nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. In Vorbereitung ist bereits die 16. Änderung der Außenwirtschaftsverordnung, in der der Umfang der sektorübergreifenden Prüfungen erneut angepasst werden soll.
Die vom Bundeskabinett verabschiedete Fassung der Änderungen im Außenwirtschaftsrecht
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Jürgen Udwari
Pressesprecher Energie, Klimaschutz und Rohstoffe
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