Corona: Staatliche Exportkreditversicherung

Ausnahmen länger verfügbar

28. Oktober 2020 | Information

Die EU-Kommission hat Mitte Oktober beschlossen, die bestehenden Ausnahmeregelungen für staatliche Exportkreditversicherungen bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Ursprünglich sollten diese zum Ende des Jahres auslaufen. Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis 24 Monate) innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Ländern können nun weiterhin mit den sogenannten „Hermes-Bürgschaften“, abgesichert werden.

Deutsche Exportkreditversicherungen können bis Mitte 2021 weiterhin für Geschäfte innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Länder genutzt werden. - Bild: © dipego/stock.adobe.com
Deutsche Exportkreditversicherungen können bis Mitte 2021 weiterhin für Geschäfte innerhalb der EU und in ausgewählten OECD-Länder genutzt werden. - Bild: © dipego/stock.adobe.com

Wegen fehlender privatwirtschaftlicher Absicherungsmöglichkeiten sind viele Exporteure in der Corona-bedingten Situation auf die staatlichen Exportkreditgarantien angewiesen. Normalerweise gelten alle 27 EU-Mitgliedstaaten und die meisten OECD-Staaten als „marktfähig“, das heißt es ist ein ausreichend großes Angebot an Versicherungsleistungen durch private Anbieter vorhanden. Staatliche Versicherungsleistungen sind hier daher üblicherweise nicht erlaubt.

Die nun von der Europäischen Kommission beschlossene Verlängerung der Ausnahmeregelung bis Juni 2021 war ein besonderes Anliegen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Sie sieht darin einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Exportwirtschaft in der aktuellen Krise.

Service

Weitere Informationen zur staatlichen Exportkreditversicherung unter www.agaportal.de


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 Martin Stuhl

Martin Stuhl

Mittelstandsbeauftragter, Messen, Exportkreditversicherung