Biopatente
Biopatente sind Anreiz und Motor für Innovationen in der Biotechnologie. Investitionen in Forschung und Entwicklung sind mit hohen Kosten und Entwicklungsrisiken verbunden. Forschende Unternehmen aller Größenordnungen benötigen daher zur Refinanzierung ihrer Investitionen Patente. Es gilt: Keine Innovation ohne Investition – keine Investition ohne effektiven Patentschutz.
Rund 1 Milliarde Euro investierten die 647 Firmen in Deutschland, die ganz oder überwiegend mit Verfahren der Biotechnologie arbeiten in Forschung und Entwicklung. Wenn man auch solche Firmen berücksichtigt, in denen die Biotechnologie einen Teil des Geschäfts ausmacht, wie es in vielen Pharma-, Chemie- und Saatzuchtunternehmen der Fall ist, liegen diese Zahlen noch höher. Die Gesamtkosten für Forschung, Entwicklung und Zulassung einer neuen gentechnisch veränderten Kulturpflanze belaufen sich auf 200 bis 400 Millionen US-Dollar, die eines neuen Medikaments auf etwa 1 bis 1,6 Milliarden US-Dollar (Quelle vfa). Viele Wirtschaftsbereiche, Verbraucher und Patienten ziehen einen erheblichen Nutzen aus diesen biotechnologischen Innovationen. Dafür sorgt unter anderem auch die geltende EU-Biopatentrichtlinie. Sie bietet die notwendige Sicherheit, um diese Forschungsergebnisse zu schützen und die hohen Kosten refinanzieren zu können. Andernfalls könnte ein Konkurrent das neuentwickelte Produkt einfach nachahmen und es zu einem wesentlich günstigeren Preis verkaufen.
Keine Patentflut
Verschiedene Interessengruppen fordern immer wieder die Öffnung der bestehenden Biopatentrichtlinie. Sie kritisieren, dass beispielsweise die Patente auf Pflanzen ohne ausreichende Prüfung und zu häufig verteilt werden. Tatsächlich ist die Zahl der Patentanmeldungen auf Pflanzen seit 2013 rückläufig. Dies zeigt auch das aktuelle Biopatent-Monitoring des BMEL. Seit 2013 wurden seitens des Europäischen Patentamts (EPO) insgesamt 832 Patente auf Pflanzen vergeben. Davon fielen 725 Patente auf GVO-Pflanzen und nur 107 auf konventionell gezüchtete Pflanzen, das sind nur circa 15%. Zum Vergleich: im Zeitraum 1995 bis 2013 wurden noch 1.611 Patente auf Pflanzen erteilt (Quelle EPO). Die geltende Biopatentrichtlinie konnte erst nach zehn Jahren kontroverser Debatten 1998 verabschiedet werden. Ihre Implementierung in allen EU-Mitgliedstaaten wurde sogar erst 2007 vollendet. Eine Öffnung der Biopatentrichtlinie birgt die Gefahr erneuter, ähnlich langer Diskussionen und einer damit verbundenen erheblichen Rechtsunsicherheit für alle Anwendungen der Biotechnologie, der Pflanzenzüchtung, der Industrielle Biotechnologie sowie der Medizin.
Haltung der DIB
Die Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren, die mithilfe technischer Verfahren erzeugt werden, muss auch in Zukunft gewährleistet bleiben. Dies gilt vor allem für die hochinnovativen Verfahren des Gene Editing .
Weitere Infos
RA Marcel Kouskoutis
Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht
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