EU-Konsultation zur CLP-Reform

VCI kommentiert einseitigen Fragebogen

12. November 2021 | Bericht

Bei der zweiten EU-Konsultation zur CLP-Verordnung hat der VCI zusätzlich eine umfangreiche Kommentierung eingereicht.

Eine öffentliche Konsultation ist Bestandteil des umfangreichen Katalogs der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. © cirquedesprit/Fotolia.com
Eine öffentliche Konsultation ist Bestandteil des umfangreichen Katalogs der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit. © cirquedesprit/Fotolia.com

Die Europäische Kommission will die CLP-Verordnung im Rahmen der EU-Chemikalienstrategie überarbeiten. Ein erster Gesetzesentwurf soll nach den aktuellen Planungen Mitte 2022 erscheinen. Im Vorfeld führt die Kommission mehrere öffentliche Konsultationen durch und fragt dabei Interessengruppen aus ganz Europa nach ihrer Einschätzung der geplanten Reformen.

Der VCI beteiligt sich für die Branche an allen Konsultationen. Der Beitrag zum ersten Durchgang (Inception Impact Assessment) von Mai 2021 kann bei der EU-Kommission nachgelesen werden: Rückmeldung von: German Chemical Industry Association - VCI (europa.eu).

Die zweite Konsultation fand von August bis Mitte November 2021 in Form von Multiple-Choice-Fragen statt. Den VCI-Beitrag zu dieser Konsultationsrunde können Sie hier nachlesen.PDF | 375 kB | Stand: 11. November 2021

Der Fragebogen behandelte diese Themen:

  • Neue Gefahrenklassen sowie Unterkategorien: Endokrine Disruptoren, PBT, vPvB, PMT, vPvM, Umwelttoxizität, terrestrische Toxizität, Immunotoxizität und Neurotoxizität,
  • Kennzeichnungsoptionen für Stoffe und Gemische,
  • Onlineverkäufe,
  • Anwendungsbereich der CLP-Verordnung,
  • Harmonisierte Werte unter CLP einführen (DNEL, PNEC),
  • Änderungsbedarf Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis, Giftinformation bei Stoffen,
  • Informationspflicht bei Umweltgefahren durch sektorspezifische Regelungen,
  • Impact: Informationen zum Anteil/der Anzahl betroffener Stoffe.

Zusätzlich zum Fragebogen hat der VCI aber auch eine ausführliche Kommentierung verfasst und dieses Feedback bei der EU-Kommission eingereicht. Einige der Multiple-Choice-Fragen suggerierten nämlich eine bestimmte Antwort oder lenkten die Meinungen in eine bestimmte Richtung, ohne genaue und ausreichende Informationen zu liefern.

Das sind die wichtigsten Aussagen der VCI-Kommentierung:

  • Die für die REACH-Verordnung (Datenerhebung, Identifizierung, Bewertung und Regulierung von besonders besorgniserregenden Stoffen, SVHC) und die CLP-Verordnung (Gefahrenkommunikation) definierten und bewährten Rechtsrahmen dürfen nicht miteinander vermischt werden.
  • Gefahrenklassen, wie sie die CLP-Verordnung festlegt, dienen nur der Kommunikation von Gefahren in der Lieferkette. Risikomanagement für Chemikalien ist schon in der REACH-Verordnung geregelt und sollte daher nicht zusätzlich als Thema in die CLP-Verordnung aufgenommen werden.
  • Die CLP-Verordnung geht ihrerseits auf das GHS-System der Vereinten Nationen zurück. Änderungen an diesem System können daher nicht einseitig von der EU eingeführt werden. Vorher muss eine Abstimmung mit den Vereinten Nationen erfolgen.
  • Folgenkosten bei der Änderung der CLP-Verordnung für nachgelagerte oder andere Chemikalienregulierung wurden in dem Konsultationsfragebogen nicht berücksichtigt.

Die ausführliche VCI-Kommentierung finden Sie hier.PDF | 240 kB | Stand: 11. November 2021

Aller guten Dinge sind drei. Die EU-Kommission hat am 17. November 2021 eine dritte öffentliche Konsultation zur CLP-Verordnung veröffentlicht, die bis zum 22. Dezember 2021 durch alle Stakeholder kommentiert werden kann. Die hierbei im Fokus stehende CLP-Folgenabschätzung der EU-Kommission wird ebenfalls mit Multiple-Choice-Fragen beantwortet. Der VCI bleibt weiter am Ball.