18. Januar 2022 | Information
Nach der neuesten Bewertung des Stoffs durch die EFSA im Mai 2021 hatte sich die Entscheidung angekündigt.
Die EU-Kommission hat die Verwendung von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff E 171 in der Europäischen Union offiziell verboten. Eine entsprechende Verordnung wurde am 18. Januar 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Regelung sieht eine sechsmonatige Übergangsfrist ab ihrem Inkrafttreten vor, in der Lebensmittel, die E171 enthalten, weiterhin auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht und bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum vermarktet werden dürfen. Lebensmittel, die E171 enthalten, können bis zum 7. August 2022 weiterhin sicher verwendet werden, da kein unmittelbares Risiko festgestellt wurde.
Was bedeutet das für die Verwendung in Arzneimitteln?
Um die Verwendung von Titandioxid in Arzneimitteln als Farbstoff weiterhin zu ermöglichen, verbleibt Titandioxid bis auf Weiteres auf der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe. Grund für diese Entscheidung ist die Vermeidung von Engpässen bei Arzneimitteln, die den Farbstoff enthalten. Denn der Ersatz von Titandioxid erfordert die Untersuchung und Prüfung geeigneter Alternativen, um sicherzustellen, dass Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel nicht beeinträchtigt werden.
Die Verordnung enthält eine Überprüfungsklausel, nach der die Europäische Kommission die Situation innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung auf der Grundlage einer aktualisierten Bewertung durch die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) neu bewerten soll.
Hintergrund zum Verbot von E171 in Lebensmitteln
Die Entscheidung der Europäischen Kommission folgt der am 6. Mai 2021 veröffentlichten Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Das Gutachten selbst kam zu dem Schluss, dass es keine allgemeine Toxizität, keine Organtoxizität und keine Auswirkungen auf die Reproduktions- und Entwicklungstoxizität gibt. Die EFSA kam jedoch zu dem Ergebnis, dass genotoxische Wirkungen von Titandioxid nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können. Als Lebensmittelzusatzstoff könne Titandioxid deshalb nicht mehr länger als sicher angesehen werden.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) befasste sich ebenfalls mit den von der EFSA berücksichtigten Daten zur Genotoxizität und zog im Dezember 2021 überwiegend die gleichen Schlüsse. Allerdings weist das BfR darauf hin, dass für eine abschließende Bewertung noch Wissenslücken bestehen. Bislang ist zum Beispiel unklar, in welchem Ausmaß und auf welche Weise Titandioxid das Erbgut schädigen kann.
Der Verband der Titandioxid-Hersteller „Titanium Dioxide Manufacturers Association“ (TDMA) ist mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden und steht weiterhin hinter der Sicherheit von TiO2 in allen vorgesehenen Anwendungen. Am 17. September 2021 legte der Verband seine Bemerkungen zum EFSA-Gutachten vor. TDMA kündigte an, in neue wissenschaftliche Erkenntnisse zu investieren, um auf die durch die Stellungnahme der EFSA aufgeworfenen Unsicherheiten einzugehen und weitere Daten zur Bestätigung der Sicherheit von E171 zu gewinnen.
- Amtsblatt der EU L 11 vom 18.1.2022
- Entscheidung der EU-Kommission vom 14. Januar 2022
- Fragen und Antworten der EU-Kommission zur Entscheidung
- Stellungnahme Nr. 038/2021 des BfR vom 8. Dezember 2021
- Pressemitteilung der EFSA vom 6. Mai 2021
- Stellungnahme der EFSA vom 25. März 2021, veröffentlicht am 6. Mai 2021
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Ulrike Zimmer
Bereichsleitung Wissenschaft, Technik und Umwelt, Geschäftsführung Fonds der Chemischen Industrie (FCI)
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