Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie die Chemie

EU plant Einführung von Kohlendioxid-Grenzangaben

19. August 2020 | Bericht

Im Rahmen des Green Deals hatte die EU-Kommission angekündigt, „Kohlendioxid-Grenzausgleichsmaßnahmen“ einzuführen. Auf den ersten Blick klingt das gut: Importe aus Ländern außerhalb der EU sollen mit einer Kohlendioxid-Abgabe belegt werden. Auf diese Weise sollen die ambitionierten EU-Klimaschutzvorgaben nicht zu Nachteilen für europäische Unternehmen im weltweiten Wettbewerb führen. In der Praxis wird das Instrument aber je nach Ausgestaltung erhebliche Kollateralschäden mit sich bringen.

Die EU will Importe mit einer Kohlendioxid-Grenzabgabe belegen, wenn sie nicht mit einem der EU vergleichbaren Klimaschutzstandard hergestellt wurden. In der Praxis könnte das erhebliche Kollateralschäden mit sich bringen. - Bild: © studio v-zwoelf - stock.adobe.com
Die EU will Importe mit einer Kohlendioxid-Grenzabgabe belegen, wenn sie nicht mit einem der EU vergleichbaren Klimaschutzstandard hergestellt wurden. In der Praxis könnte das erhebliche Kollateralschäden mit sich bringen. - Bild: © studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Nach der ersten Ankündigung Ende 2019 haben die Planungen für „Carbon Border Adjustments“ (CBA) nun Fahrt aufgenommen. Zuletzt bestätigten die europäischen Staats- und Regierungschefs im Juli auf ihrem Gipfeltreffen, an CBA zur Finanzierung des EU-Rettungspakets zu arbeiten. Die Europäische Kommission soll in der ersten Hälfte 2021 einen konkreten Vorschlag zur Ausgestaltung machen.

Das neue Instrument gesellt sich dabei zu anderen Maßnahmen, die der EU neue Eigenmittel verschaffen sollen, wie die so genannte „Plastiksteuer“ (eine Abgabe auf nicht recycelte Verpackungsabfälle aus Kunststoff) oder die „Digitalsteuer“.

Genaue Ausgestaltung unklar

Noch ist nicht abzusehen, wie der Grenzausgleich konkret funktionieren soll. Mögliche Varianten werden zunächst einer Folgenabschätzung unterzogen. Zudem führt die Kommission eine Stakeholderkonsultation durch, an der sich auch der VCI beteiligt. Einige Eckpunkte des Kommissionsvorschlags zeichnen sich aber bereits heute ab.

Zum einen will die Kommission den Grenzausgleich als Ersatz zu den heutigen Maßnahmen zum Schutz vor Carbon Leakage im EU-Emissionshandel (ETS) einführen. Das wird sie wahrscheinlich auch machen müssen, um überhaupt eine Chance zu haben, das Instrument WTO-konform zu gestalten. Das könnte zur Folge haben, dass die kostenlose Zuteilung von CO2-Zertifikaten und die Strompreiskompensation für Sektoren wie die Chemie wegfallen. Beides würde steigende Produktionskosten in der EU nach sich ziehen – und zwar nicht nur für die betroffenen Produkte, sondern auch für die weiteren Wertschöpfungsstufen, weil sich die Importe auch verteuern würden.

Bislang ist nicht geplant, dass es eine Entlastung von Exporten in Gebiete außerhalb der EU geben wird, die den Nachteil der höheren Produktionskosten in der EU ausgleichen könnten. Denn so ließen sich keine nennenswerten Einnahmen für die EU aus den CBA generieren. Das wiederum bedeutet, dass die europäische Industrie auf den Exportmärkten an Wettbewerbsfähigkeit verliert und Marktanteile verlieren wird – über alle Wertschöpfungsstufen hinweg.

Mehr Bürokratie für Unternehmen

Zum anderen deutet sich an, dass die bürokratische Belastung der Unternehmen steigen wird. Auch wenn derzeit viele Details zur Ergebung der CBA noch unklar sind, wird der Grenzausgleich einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich bringen. Möglich wäre zum Beispiel, dass Importeure von Produkten in die EU künftig an der Grenze eine Ausgleichs“steuer“ zahlen müssen. Deren Höhe könnte entweder anhand eines individuellen CO2-Fußabdrucks des importierten Produktes berechnet werden oder auf Basis des Benchmarks für diese Produktgruppe im Emissionshandel, sofern ein solcher existiert. Ein anderer Ansatz wäre, solche Importe direkt in den Emissionshandel einzubeziehen.

Wann muss gezahlt werden?

Ebenfalls noch offen ist, auf welche Produkte oder Produktgruppen Abgaben fällig wären. Denkbar wären hier Grundstoffe wie Stahl und Zement oder, im Bereich der Chemie, Petrochemikalien und Polymere. Dafür wäre ein CO2-Fußabdruck leichter zu bestimmen als für Endprodukte wie Autos und Handys, da diese sich aus sehr vielen Komponenten zusammensetzen. Würde der Grenzausgleich nur auf einige Grundstoffe erhoben, würde sich die Wettbewerbsposition von deren Weiterverarbeitern verteuern – auch innerhalb der Chemie. Ebenso unklar ist, ob der Grenzausgleich auf Produkte aus allen Ländern erhoben würde, oder ob es Ausnahmen für Ländergruppen oder spezifische Importprodukte gäbe.

Schwierige Gespräche

Die europäischen Handelspartner werden von den EU-Grenzausgleichsmaßnahmen nicht begeistert sein, selbst dann, wenn es gelingen sollte, eine WTO-konforme Ausgestaltung zu finden. Grenzausgleichsmaßnahmen sind für eine international verflochtene Branche wie die Chemie sehr problematisch. Es ist keine Ausgestaltung in Sicht, bei der mögliche Vorteile die Risiken und Nachteile überwiegen.

VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup zieht deshalb eine kritische Zwischenbilanz zu CBA: „Die von der EU geplanten Grenzausgleichsmaßnahmen sind ein Hochrisikoprojekt: Die Lage im Welthandel ist schon heute politisch sehr angespannt. Daher könnte die Einführung von Klimazöllen zu scharfen Gegenreaktionen unserer Handelspartner führen. Fakt ist zudem: CO2-Ausgleichsmaßnahmem verteuern unsere Produktion dramatisch. Das Instrument darf nicht zur Fußfessel für unsere Exporte werden.“ Große Entrup hofft, dass die Kommission wegen der vielen möglichen Nachteile genau durchdenkt, bevor sie einen Vorschlag macht.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Matthias Blum

Dr. Matthias Blum

Abteilungsleitung Außenwirtschaft, Außenwirtschaftspolitik, europäische/nationale Industriepolitik

Dr. Tina Buchholz

Dr. Tina Buchholz

Klimaschutz und Emissionshandel, Kunststoffe in der Umwelt