02. Oktober 2023 | Position
Innovationsförderung im Check: Bewertung der zentralen Maßnahmen der Bundesregierung.
Die Bundesregierung will mit dem DATIPiloten, der Ausschreibung zur neuen „Deutschen Agentur für Transfer und Innovationen“ Maßstäbe für die Innovationsförderung in Deutschland setzen. Effektiv, schnell und agil will die Maßnahme für den Mittelstand sein. Der VCI hat sich in der Vergangenheit stets kritisch zu der geplanten DATI-Agentur geäußert, dabei aber pragmatischerweise der Hoffnung Ausdruck gegeben, dass dieser politisch unbedingt gewollte neue Spieler auf dem Innovationsparkett gegebenenfalls die als notwendig erachteten Innovationsschübe in das Innovationssystem geben könnte. Die Ausschreibung zu den DATI-Piloten von Juli 2023 stellt nunmehr einen ersten Prüfstein und Lackmustest für die Umsetzung der innovationspolitischen Ziele der Bundesregierung dar. Daran wird sie sich messen lassen müssen.
Ein weiterer Baustein der aktuellen Forschungs- und Innovationspolitik ist das neue SPRIND-Freiheitsgesetz der Bundesregierung. Dieses will die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND (Bundesagentur für Sprunginnovationen) verbessern und weiterentwickeln, sodass die Agentur durch passgenaue Förderinstrumente die erforderlichen Entwicklungsschritte von Vorhaben mit Sprunginnovationspotential in den unterschiedlichen Stadien besser fördern kann.
Doch wie sieht die Praxis aus? Der VCI hat die Umsetzung der zentralen innovationspolitischen Maßnahmen der Bundesregierung bewertet:
Die Ausgestaltung der DATI-Pilotprojekte „Innovationssprints“ und „Innovationscommunities“ erfüllt aus Sicht des VCI derzeit nicht die Anforderungen der Unternehmen der chemisch-pharmazeutischen Industrie an eine moderne zeitgemäße Fördermaßnahme. Die Ansätze für eine Modernisierung der Förderinstrumente sollten aus Sicht des VCI im Sinne der hier zusammengeführten Bewertung überarbeitet werden. Die vom VCI kritisierte kontraproduktive Beschränkung der DATI-Akteure sollte von der Politik insgesamt überdacht werden.
Die Ausgestaltung des SPRIND-Freiheitsgesetzes geht aus VCI-Sicht in die richtige und notwendige Richtung. Wichtige Änderungserfordernisse wie die zur Flexibilisierung der Haushaltsmittel wurden angegangen, die wichtige unbefristete Ausnahme vom Besserstellungsverbot wiederum nicht oder nur sehr unvollständig. Die eingeschlagene Richtung lässt zwar für die weitere Arbeit der Sprunginnovationsagentur hoffen, allein die Praxis wird nun zeigen, wie stark die noch bestehenden Einschränkungen die Performance der Agentur einschränken werden.
Fazit des VCI: Die DATIPiloten fliegen (noch) nicht, das SPRIND-Freiheitsgesetz bringt (bis auf Weiteres) keine volle Freiheit.
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Dr. Martin Reuter
Energie- und Materialforschung, Forschungs- und Technologiepolitik
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