Neue Corona-Regeln

Ausnahmen für Transport­personal

03. September 2021 | Bericht

Seit 01.08.2021 gilt in Deutschland eine neue Corona-Einreiseverordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie.

Die neue Corona-Einreiseverordnung schafft Erleichterungen für den Transportsektor. © ChiccoDodiFC/stock.adobe.com
Die neue Corona-Einreiseverordnung schafft Erleichterungen für den Transportsektor. © ChiccoDodiFC/stock.adobe.com

Alle Personen ab 12 Jahren müssen bei ihrer Einreise nach Deutschland einen aktuellen Testnachweis vorlegen, es sei denn, sie sind geimpft oder genesen. Für den Transportsektor ergeben sich aus der neuen Verordnung eine Reihe von Erleichterungen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Transportbranche sind seither sowohl von der Nachweispflicht als auch von den Anmelde- und Absonderungs-/Quarantäneverpflichtung bei Einreise aus Risikogebieten ausgenommen – soweit sie nicht aus Virusvariantengebieten einreisen.

Reist Transportpersonal allerdings aus einem Virusvariantengebiet ein, muss es einen negativen Corona-Test vorlegen. Impf- und Genesenennachweise werden bei Einreise aus Virusvariantengebieten nicht akzeptiert. Und haben sich Transportmitarbeiter in den letzten zehn Tagen vor Einreise für mehr als 72 Stunden in einer als Virusvariantengebiet eingestuften Region aufgehalten und wollen sich für mehr als 72 Stunden in Deutschland aufhalten, müssen sich nach Einreise unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

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Dipl.-Kfm. Tilman Benzing

Dipl.-Kfm. Tilman Benzing

Bahntransport, Binnenhäfen, Chlor, Intralogistik, Seeverkehr, Verkehrsinfrastruktur