29. September 2022 | Position
Downloads
-
Evaluierung der Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien
PDF | 102 kB | Stand: 29. September 2022
Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien muss reformiert werden.
Die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien hat sich in ihrer aktuellen Form als untauglich erwiesen. Sie muss dringend reformiert werden.
Seit der letzten Evaluierung der Verordnung im Jahr 2018 hat sich die Qualität der Transport-dienstleistungen im Seeverkehr so stark verschlechtert (Kapazitätsengpässe, Unpünktlichkeit), dass Lieferketten und Produktionsabläufe weltweit beeinträchtigt werden. Zeitgleich sind die Frachtraten stark gestiegen und haben sich gegenüber dem Niveau vor 2020 vervielfacht.
Diese für die Verkehrsnutzer und ihre Kunden massiven Verschlechterungen gingen einher mit einer drastischen Abnahme des Wettbewerbs: Aus 2017 noch 14 im Wettbewerb stehenden Linienreedereien bildeten sich bis zum Jahr 2020 drei Allianzen. Diese kontrollieren zusammen 80 % der weltweit verfügbaren Frachtkapazitäten in der Container-Seeschifffahrt. Bereits rechnerisch ergeben sich damit durchschnittliche Marktanteile der Konsortien, die nur knapp unter dem Schwellenwert von 30 % für die Freistellung gemäß der aktuellen Verordnung liegen.
Wir erkennen an, dass das Instrument der Gruppenfreistellung für Seeschifffahrtskonsortien grundsätzlich dazu beitragen kann, Leistungsfähigkeit und Leistungsqualität der Liniendienste zu verbessern und über Effizienzgewinne auch zu niedrigeren Preisen führen kann.
Die aktuelle Gruppenfreistellungsverordnung leistet dies jedoch nicht. Sie hat zudem die gegenwärtige, starke Angebotskonzentration und Marktmacht der Konsortien begünstigt.
Mehr Wettbewerb in der Linienschifffahrt ist aus unserer Sicht dringend erforderlich. Wir fordern daher die Europäische Kommission auf, die Gruppenfreistellungsverordnung für Seeschifffahrtskonsortien wie folgt zu reformieren:
- Absenkung des Schwellenwerts für die Freistellung auf 20 % des gemeinsamen Marktanteils der Mitglieder eines Konsortiums auf dem relevanten Markt, um die Zahl der Marktteilnehmer zu vergrößern und neuen Marktteilnehmern den Eintritt zu ermöglichen.
- Ergänzung der Verordnung durch Leitlinien, die präzise Vorgaben zur Bestimmung des relevanten Marktes und zur Definition der Effizienzgewinne enthalten. Die Vorgaben zur Bestimmung des relevanten Marktes sollten sich nach der für die Verkehrsnutzer relevanten Abgrenzung der Märkte richten, d. h. an den bedienten Hafenpaaren („Port Pairs“) oder an den Handelsrouten („Trade Routes“) orientieren.
- Aufnahme von Berichtspflichten für die freigestellten Konsortien in die Verordnung, auf deren Basis die Wirkung der Verordnung und die Erreichung der Ziele für die Kommission und die Verkehrsnutzer transparent wird. Indikatoren dafür sollten z. B. die angebotenen Verkehre und deren Ankunftspünktlichkeit auf den von Konsortien betriebenen Routen und die Weitergabe von Effizienzgewinnen sein.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Dipl.-Kfm. Tilman Benzing
Bahntransport, Binnenhäfen, Chlor, Intralogistik, Seeverkehr, Verkehrsinfrastruktur
- E-Mail: tbenzing@vci.de