Bundestag ändert Verpackungsgesetz

Verpackungsmüll im Visier

21. Mai 2021 | Bericht

VCI und PED sehen Licht und Schatten bei der Änderung des Verpackungsgesetzes.

Anbieter von Speisen und Getränken müssen ab 2023 Mehrweg-To-Go-Verpackungen in Deutschland anbieten. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor. © myboys.me - stock.adobe.com
Anbieter von Speisen und Getränken müssen ab 2023 Mehrweg-To-Go-Verpackungen in Deutschland anbieten. Das sieht das neue Verpackungsgesetz vor. © myboys.me - stock.adobe.com

Der Bundestag hat am 6. Mai 2021 eine Novelle zum Verpackungsgesetz verabschiedet. Ziel ist die verbesserte Kreislaufführung von Verpackungen durch Mehrweglösungen, Pfand und Recycling. Auf Inverkehrbringer von Industrie- und Transportverpackungen kommen neue Registrierungs- und Nachweispflichten zu.

Die Entscheidung im Bundestag beruht auf einem Gesetzesvorschlag der Bundesregierung zur Umsetzung der Einwegkunststoff- und Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht. Der VCI und PlasticsEurope Deutschland (PED) hatten sich im Vorfeld der Abstimmung zu den Zielen der Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft positiv geäußert, aber auch Probleme gesehen: Entscheidung im Bundestag zu Änderungen im Verpackungsgesetz: Freiräume für die Kreislaufwirtschaft erhaltenPDF | 88 kB | Stand: 05. Mai 2021

Recyclingquote, Pfandausweitung und Mehrwegpflicht

Viele Vorschläge aus dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft werden von VCI und PED begrüßt. „Kunststoffe sind aus ökologischer Sicht oftmals erste Wahl. Damit wir Abfälle vermeiden und wichtige Ressourcen schonen, müssen wir sie aber im Kreis führen“, so PED-Hauptgeschäftsführer Ingemar Bühler.

Ab 2025 müssen bestimmte Einwegkunststoffgetränkeflaschen aus PET zu mindestens 25 Prozent aus recycelten Kunststoffabfällen bestehen (ab 2030: 30 Prozent). Mit durchschnittlich etwa 30 Prozent Rezyklatanteil werden die Anforderungen in Deutschland dank der erfolgreichen Zusammenarbeit der Wertschöpfungskette bereits heute erfüllt.

Die Gesetzesnovelle sieht auch eine Ausweitung der Pfandpflicht ab 2022 auf fast alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen vor. Diese Ausweitung wird von PED mit Verweis auf den Beitrag zur Kreislaufführung von Kunststoffgetränkeflaschen positiv beurteilt.

Zudem werden Anbieter von Speisen und Getränken ab 2023 dazu verpflichtet, Mehrweg-To-Go-Verpackungen anzubieten. Auch dieser Vorschlag wird von PED unterstützt, da für den Bereich bereits gute Mehrweglösungen aus Kunststoffen existieren.

Belastungen für die Industrie

Als problematisch beurteilen VCI und PED hingegen Vorschläge zur Ausweitung von Registrierungspflichten auf Industrie-, Transport- und Mehrwegverpackungen (ab 01.07.2022) und zur Nachweisführung über deren Rücknahme und Verwertung (ab 01.01.2022). „Beide Vorschläge sind Paradebeispiele für mehr Bürokratie, die Kreislaufwirtschaft erschweren statt fördern. Bereits etablierte industrielle Rücknahmelösungen werden durch die geplante Nachweispflicht ausgebremst“, kritisiert Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI.

Wie es weiter geht

Am 28. Mai 2021 wird das Gesetz im Bundesrat voraussichtlich abschließend angenommen. Um die fristgemäße Umsetzung von EU-Recht nicht zu gefährden, hat der Umweltausschuss im Bundesrat eine weitere Novelle auf Basis seiner inhaltlichen Bedenken aus den Beratungen im Februar für die nächste Wahlperiode des Deutschen Bundestages angeregt.

Die EU-Kommission plant zudem für das vierte Quartal 2021 eine Überarbeitung der EU-Verpackungsrichtlinie, die auch Teil ihres Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft ist. Hier setzen sich VCI und PED vor allem für eine Intensivierung der Kreislaufwirtschaft von Verpackungen durch technologieoffenes Recycling ein, bei dem neben dem bewährten mechanischen Recycling auch chemische Recyclingverfahren zu berücksichtigen und zu befördern sind.

Grundsätzlich sehen VCI und PED bei den diversen, parallel stattfindenden Gesetzesvorhaben zur Förderung der Kreislaufwirtschaft die Gefahr einer kleinteiligen Überregulierung und daraus resultierende Unstimmigkeiten zwischen nationalen und europäischen Bestimmungen: „Ein europäischer Flickenteppich, bei dem keiner mehr durchblickt, kann nicht das Ziel sein“, warnt Bühler. Große Entrup ergänzt: „Damit wir vorankommen, wäre es nützlicher, mehr Energie in die Förderung von Innovationen zu stecken. Das muss viel stärker in den Fokus der Politik rücken.“

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 Sonia Meczynska

Sonia Meczynska

Normung, Managementsysteme, Rücknahmesysteme, Tests und Kriterien (Gefahrgut), Verpackung