Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Rechts- und Umsetzungsfragen

18. März 2022 | Bericht

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Im Sommer 2021 wurde das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet.

Im Fokus des Diskussionspapiers steht die rechtliche Analyse der Compliance-Pflichten nach dem LkSG. © PixMedia - Fotolia.com
Im Fokus des Diskussionspapiers steht die rechtliche Analyse der Compliance-Pflichten nach dem LkSG. © PixMedia - Fotolia.com

Danach sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe ab Januar 2023 auch gesetzlich angehalten, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu bewerten. Dies umfasst unter anderem ein Risikomanagement sowie Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Für den Vollzug des Gesetzes ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zuständig.

Im Rahmen der VCI-Arbeitsgruppe Rechts- und Praxisfragen Nachhaltigkeit haben wir ein „Diskussionspapier zu Rechts- und Umsetzungsfragen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes“ erarbeitet. Neben Erläuterungen der wesentlichen Unternehmenspflichten nach dem LkSG adressiert das Diskussionspapier offene und streitige Anwendungs- und Auslegungsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des LkSG in der Unternehmenspraxis stellen, und gibt dazu Lösungsvorschläge. Im Fokus des Diskussionspapiers steht somit die rechtliche Analyse der Compliance-Pflichten nach dem LkSG. Denn gerade mit Blick auf die im Gesetz vorgesehenen Sanktionen gilt es, für die verpflichteten Unternehmen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen und dabei gleichzeitig die erforderliche Flexibilität im Rahmen der individuellen Umsetzung aufzuzeigen.

Die rein Compliance-rechtlichen Fragestellungen sind losgelöst zu sehen von den Bestrebungen und dem Engagement der Unternehmen, ihrer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Verantwortung in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie ihren Lieferkettennetzwerken bestmöglich gerecht zu werden.

Ziel ist es, mit dem Papier in den Dialog mit der zuständigen Aufsichtsbehörde BAFA sowie dem BMWK und dem BMAS zu treten. Entsprechend setzt sich das Diskussionspapier auch mit den rechtlichen Hinweisen des BMAS („FAQ“) zum LkSG auseinander.

Der BDI sowie weitere Compliance- und Berufsverbände unterstützen die Ziele des VCI-Papiers. In einem gemeinsamen Schreiben regen die Verbände an, auf Basis des VCI-Diskussionspapiers in einen konstruktiven Dialog mit Behörden und Ministerien einzutreten, um die Anforderungen nach dem LkSG für die deutsche Wirtschaft rechtssicher und praktikabel auszugestalten.

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Tobias Brouwer

Dr. Tobias Brouwer

Abteilungsleitung Recht und Steuern, Compliance, Unternehmens- und Verbandsrecht

 Dominik Jaensch

Dominik Jaensch

Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht