11. Mai 2023 | Position
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VCI-Position zur Revision der Umweltstrafrechtsrichtlinie
PDF | 92 kB | Stand: 11. Mai 2023
Der VCI hat seine Position zur Revision der Umweltstrafrechtsrichtlinie aktualisiert.
Anlässlich des Beginns der Trilogverhandlungen zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission hat der VCI seine Position zur Revision der Umweltstrafrechtsrichtlinie überarbeitet. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Umweltrechts ist für die chemisch-pharmazeutische Industrie von entscheidender Bedeutung. Angemessene Instrumente und Ressourcen zur Verfolgung krimineller Aktivitäten sowie wirksame Kooperationsmechanismen zwischen allen Mitgliedstaaten sind hierfür eine Voraussetzung. Härtere Sanktionen sind vor allem dann gerechtfertigt und notwendig, wenn kriminelle Handlungen klare Strategien zur vorsätzlichen Umgehung bestehender Vorschriften erkennen lassen. Aus Sicht des VCI müssen die Sanktionstatbestände in dem vorgelegten Richtlinienvorschlag genauer definiert und stärker ausdifferenziert werden. Ferner müssen die Sanktionen an einen jeweils klar definierten Verstoß gegen das Verwaltungsrecht geknüpft werden.
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Dominik Jaensch
Rechtsfragen REACH, Strafrecht, Versicherungsfragen, Verwaltungs-/Umwelthaftungsrecht
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