Grundsteuerreform

Einmalige Frist­verlängerung für Grundsteuer

17. Oktober 2022 | Bericht

Trotz der Fristverlängerung besteht weiter Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Grundsteuerreform.

Für die Grundsteuer gibt es eine einmalige Fristverlängerung. © successphoto/stock.adobe.com
Für die Grundsteuer gibt es eine einmalige Fristverlängerung. © successphoto/stock.adobe.com

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuerwerterklärung wird verlängert. Kurz vor Ablauf der Frist zum 31.10.2022 haben sich die Landesfinanzminister geeinigt, drei Monate mehr Zeit zur Abgabe der digitalen Erklärung zu geben. Über die Fristverlängerung konnten nur die 16 Bundesländer entscheiden, da die Grundsteuer in ihre jeweilige Steuerverwaltungshoheit fällt. Die Frist wird demnach einmalig bis zum 31.01.2023 verlängert. Zuvor hatte sich Bundesfinanzminister Lindner dafür eingesetzt, den Stichtag zu verschieben.

Der VCI begrüßt die Fristverlängerung. Viele Unternehmen haben schlichtweg nicht alle verlangten Daten oder können manche Industriegrundstücke nicht eindeutig den klassifizierten Gebäudeklassen zuordnen. Einige Grundstücke stehen seit Jahrhunderten im Eigentum der Unternehmen und müssen neu vermessen oder begutachtet werden. Neben mehr Zeit bedarf es jedoch dringend weiterer qualitativer Verbesserungen wie der erforderlichen Digitalisierung und Automatisierung des Steuerverfahrens. Nur so ist eine bürokratiearme Umsetzung der Grundsteuerreform in der Industrie möglich. Angesichts der in der Regel zukünftig höher ausfallenden Grundbesitzwerte – bedingt durch die neuen Bewertungsvorgaben – wird an die Länder und Gemeinden appelliert, die Hebesätze entsprechend anzupassen, um das gesetzgeberische Versprechen der nicht steigenden Einnahmen aus der Grundsteuer einzulösen.

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RAin Chin Chin King

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