08. Dezember 2022 | Information
Ölpreisdeckel und EU-Sanktionen zu russischem Öl treten in Kraft.
Das 8. Sanktionspaket der Europäischen Union vom 6. Oktober 2022 sah die Möglichkeit zur Einführung einer Preisobergrenze für Rohöl und Erdölerzeugnisse mit Ursprung in Russland oder die aus Russland ausgeführt werden vor (Art. 3n der Verordnung (EU) Nr. 833/2014). Mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2022/2367 des Rates vom 3. Dezember 2022 und der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2368 der Kommission vom 3. Dezember 2022 ist diese Preisobergrenze nun in Kraft getreten. Die Obergrenze soll auch für die Ausfuhr gegenüber Drittstaaten durchgesetzt werden, indem Dienstleistungen der beteiligten G7-Staaten, Australiens und der EU als Hebel genutzt werden (s. Pressemitteilung der Kommission sowie G7 Statement ).
VO (EU) 2022/2367 ändert Art. 3n der VO (EU) Nr. 833/2014 entsprechend. Der neue Art. 3n Abs. 6 regelt zudem verschiedene Ausnahmen sowie eine Übergangsfrist. Eine regelmäßige Überprüfung der Preisobergrenze ist vorgesehen (neuer Art. 3n Abs. 11).
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2368 ändert den bereits im 8. Sanktionspaket eingeführten Anhang XXVIII, der bisher keine Güterliste umfasste. DVO (EU) 2022/2368 legt für Güter des KN-Code 270900 den Einkaufspreis je Barrel auf 60 USD fest, gültig ab dem 5. Dezember 2022.
Die Europäische Kommission hat Fragen und Antworten zu der Preisobergrenze veröffentlicht. Zudem hat die Kommission ein Guidance Dokument veröffentlicht, welches über diesen Link abgerufen kann.
Am 5. Dezember 2022 traten zudem erste Bestimmungen zum Öl-Embargo für Waren des KN-Codes 270900 nach Ablauf der festgelegten Übergangsfristen in Kraft (Art. 3m Abs. 3 und Art. 3n Abs. 2-4 der VO (EU) Nr. 833/2014).