Bei Gasnotstand

So würde die Bundesnetzagentur Gas zuteilen

16. September 2022 | Bericht

Unternehmen sollten sich auf eine Versorgung über die „Sicherheitsplattform Gas“ vorbereiten.

Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 10 MWh sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, wie die Bundesnetzagentur im Fall einer Mangellage Gas zuteilen wird. © picture alliance/dpa
Unternehmen mit einem Gasverbrauch von mehr als 10 MWh sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, wie die Bundesnetzagentur im Fall einer Mangellage Gas zuteilen wird. © picture alliance/dpa

Die Bundesnetzagentur schließt die Gasnotfallstufe im Winter trotz steigender Speicherfüllstände nicht aus. In diesem Fall würde die Behörde die noch vorhandenen Gasmengen in betroffenen Engpasszonen zeitweise rationieren. Die Versorgung würde dann über die digitale „Sicherheitsplattform Gas“ organisiert. Auf der Plattform müssen sich ab 01.10.2022 die größten Gasverbraucher registrieren. Lesen Sie hier die wichtigsten Infos.

Für alle Unternehmen mit einer technischen Gas-Anschlussleistung von mehr als zehn Megawattstunden wird die „Sicherheitsplattform Gas“ das zentrale Kommunikationsmittel mit der Bundesnetzagentur sein, wenn die Bundesregierung die Gas-Notfallstufe ausruft. Über die Plattform würden dann die relevanten Daten und auch Abschalt- und Reduktionsverfügungen laufen.

Der Start der „Sicherheitsplattform Gas“ wird pünktlich zum 01.10.2022 erfolgen. Mitte September haben die Bundesnetzagentur (BNetzA) und THE (Trading Hub Europe), der Marktgebietsverantwortliche für den deutschen Gasmarkt, hierzu gemeinsam informiert. Dazu das Wichtigste in aller Kürze hier; einen Mitschnitt und die Materialien zur Veranstaltung finden Sie unten auf dieser Seite.

Die betroffenen Unternehmen mit einer technischen Anschlussleistung ab zehn Megawattstunden bilden die Gruppe der 2.500 größten Gasverbraucher in Deutschland. Sie stehen für 45 Prozent des gesamten deutschen Gasverbrauchs. Bei ihnen hat die BNetzA bereits im Mai eine Abfrage relevanter Daten durchgeführt. Diese Daten werden auf die Plattform überspielt.

Ab dem 01.10.2022 ist die Registrierung für die betroffenen Unternehmen für einen Monat möglich. Der genaue Link hierfür wird als Markt-Info von THE per E-Mail verschickt und ist ab Ende September auch auf der THE-Homepage abrufbar. Nach der Registrierung können die eingetragenen Daten eingesehen und gegebenenfalls aktualisiert werden. Mit anzugeben ist ein Kontakt im Unternehmen, der rund um die Uhr die Erreichbarkeit des Unternehmens gegenüber der BNetzA sicherstellt und Verfügungen umsetzen würde.

Laut Erläuterungen der BNetzA ist der Bezugswert einer angeordneten Gasverbrauchsreduktion der von den Letztverbrauchern jeweils geplante und in der Sicherheitsplattform einzutragende Gasverbrauch für die jeweilige „Gasbeschaffungs-Initiative“ (= Maßnahmen an einem bestimmten Tag, um Gasmangel aufzulösen oder zu vermeiden). Jedem Unternehmen, das rationieren muss, wird ein „maximaler Leistungswert“ vorgegeben, der im Tagesmittel eingehalten werden muss. Eine Prüfung findet nachträglich statt.

Unklar bleibt der zeitliche Vorlauf bei einer drohenden Rationierung. BNetzA-Chef Müller erklärte, dass seine Behörde an Modellen arbeite, die einige Tage Vorlaufzeit ermöglichten. Im vierten Quartal 2022 ist ein Testlauf der Sicherheitsplattform geplant.

Mehr zum Thema

Mitschnitt und Unterlagen zur Infoveranstaltung der Bundesnetzagentur vom 14.09.2022

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 Heinrich Nachtsheim

Heinrich Nachtsheim

Energiepolitik