22. September 2022 | Bericht
Nachbericht zum zweiten VCI-Webseminar zum Thema Engpässe und Leistungsstörungen in der Lieferkette.
Das Tagesgeschäft der Unternehmen ist weiterhin gezeichnet von Unsicherheit und Engpässen in den Lieferketten. Insbesondere bei der Gasversorgung hat sich die Lage mit dem Lieferstopp für russisches Gas weiter zugespitzt. Mit der Gas-Sicherungsumlage ist darüber hinaus erst kürzlich ein Instrument in Kraft gesetzt worden, welches helfen soll, die Versorgung sicher zu stellen. Parallel dazu sieht das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) weitere Maßnahmen vor.
Was dies für die Unternehmen in der chemisch-pharmazeutischen Industrie bedeutet, und wie Unternehmen mit drohenden oder bereits eingetretenen Leistungsstörungen zivilrechtlich umgehen können und welche energierechtlichen Bezüge dabei relevant sind, hat der VCI in einem Webseminar beleuchtet.
Prof. Dr. Christian Lührmann und Dr. Julia Wiemer, Rechtsanwälte der Sozietät Kapellmann Rechtsanwalte, führten die rund 270 Teilnehmer am 22.09.2022 durch folgende Themen:
- Status der Gasversorgung in Deutschland
- Der „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung
- Gasumlage/Gasspeicherumlage
- Sonderregelungen für energieintensive Unternehmen
- Weitere regulatorische Maßnahmen
- Umgang mit Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verzug, Force majeure)
- Befreiung von eigenen Leistungspflichten
- Vorsorgliche Maßnahmen
- Anpassung Energieversorgung
- Vorausschauende Vertragsgestaltung
VCI-Webseminar vom 30.06.2022
Bei dem Webseminar handelt es sich um ein Update unseres Webseminars vom 30.06.2022, welches wir anlässlich der Ausrufung der zweiten Eskalationsstufe des Notfallplans Gas (sog. Alarmstufe) am 23.06.2022 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und der angespannten Lage auf dem Gasmarkt gehalten hatten.
Im Rahmen des ersten Webseminars haben die Experten, Dr. Johannes Grüner, Prof. Dr. Christian Lührmann und Dr. Ivo du Mont, Rechtsanwälte der Sozietät Kapellmann Rechtsanwälte, erläutert, welche Maßnahmen mit dem Notfallplan Gas verbunden sind und wie mit den daraus folgenden Leistungsstörungen aus rechtlicher Sicht umzugehen ist. Im Fokus standen dabei folgende Punkte:
- Der „Notfallplan Gas“ der Bundesregierung
- Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Wegfall der Geschäftsgrundlage, Verzug, Force majeure)
- Befreiung von der eigenen Lieferpflicht?
- Vertragsanpassung?
- Vorsorgliche Maßnahmen
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
RA Marcel Kouskoutis
Gewerbliche Schutzrechte, Kartellrecht, Rechtsfragen Digitalisierung, Zivil- und Vertragsrecht
- E-Mail: kouskoutis@vci.de