22. Januar 2021 | Bericht
Das Bundeskabinett hat am 20. Januar eine Änderung des Verpackungsgesetzes auf den Weg gebracht. Damit soll der Einsatz von Mehrweglösungen und das Recycling von Kunststoffen gestärkt werden. Außerdem geht es um Abfallvermeidung und die langfristige Förderung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft. VCI und PlasticsEurope Deutschland unterstützen die Ziele der Reform.
Die Bundesregierung setzt mit ihrem Gesetzesvorschlag die Einwegkunststoff- und die Abfallrahmenrichtlinie der EU in nationales Recht um. Der VCI und PlasticsEurope Deutschland (PED) hatten sich im Vorfeld positiv geäußert. Wichtig ist dabei laut PED-Hauptgeschäftsführer Bühler, in der gesamten EU eine einheitliche Vorgehensweise sicherzustellen: „Wir müssen gemeinsam das Ziel verfolgen, die Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern und Kreislaufkonzepte zu fördern, die das Abfallaufkommen reduzieren“.
Quote für PET-Getränkeflaschen
Gemäß der EU-Vorgabe sieht der deutsche Gesetzesentwurf vor, dass bestimmte Einweg-Getränkeflaschen aus PET ab 2025 zu mindestens 25 Prozent aus Rezyklaten bestehen müssen (ab 2030: 30 Prozent). Hier schlagen die Fortschritte in der Kunststoffbranche für ein nachhaltiges Produktdesign und die stetige Erhöhung des Rezyklateinsatzes positiv zu Buche. Mit durchschnittlich knapp 30 Prozent Rezyklatanteil werden die EU-Ziele in Deutschland bereits heute erfüllt.
Entscheidend ist aber, auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Zukunft genug recyceltes PET in hoher Qualität zu produzieren, um in Deutschland keine Engpässe herbeizuführen. Positiv beurteilen die Hersteller die Möglichkeit, die Quote nicht nur pro Flasche, sondern auch im jährlichen Durchschnitt aller Flaschen erfüllen zu können.
Keine Rolle im Gesetzesvorschlag spielt die Förderung von Recyclingtechnologien. Kunststofferzeuger und Chemie arbeiten hier zum Beispiel an der Weiterentwicklung des chemischen Recyclings. Diese Technologie soll mechanische Verfahren ergänzen und die Kreislaufwirtschaft vorbringen. In diesem Zusammenhang gibt VCI-Hauptgeschäftsführer Wolfgang Große Entrup zu bedenken: „Unsere Branche setzt zur Schonung von Ressourcen und für den Klimaschutz auf Innovation und technologieoffenes Recycling. Dies erfordert Unterstützung durch Förderung und Anerkennung. In Zeiten der Corona-Pandemie fallen Unternehmen Investitionen in diesen Bereichen doppelt schwer.“
Mehr Pfand und Mehrweglösungen
Die Gesetzesinitiative beinhaltet außerdem eine Ausweitung der Pfandpflicht ab 2022 auf nahezu alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen. Die Ausweitung beurteilt Bühler von PED positiv: „In diesen Bereichen können Pfandsysteme einen wichtigen Beitrag zum Recycling von Kunststoffgetränkeflaschen leisten – und so eine Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen fördern“.
Anbieter von Speisen und Getränken zum Mitnehmen sollen ab 2023 dazu verpflichtet werden, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein, aber mit einem Pfand belegt werden. Für kleinere Geschäfte gelten Ausnahmen. Auch dieser Vorschlag trifft auf Unterstützung durch die Kunststofferzeuger. „Für viele Anwendungen gibt es bereits funktionierende Mehrweglösungen, auch aus Kunststoffen. In diesen Fällen ist es zu unterstützen, dass den Verbrauchern Mehrwegoptionen zur Verfügung stehen“, so Bühler.
Mehr Pflichten für die Industrie
Der Gesetzesvorschlag sieht auch vor, die Registrierungspflicht für Inverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister ab 2022 auf Transport- und Industrieverpackungen auszuweiten. Damit sind etwa Paletten, IBC oder Fässer gemeint. Ebenso soll für diese Verpackungstypen künftig die Erfüllung der Rücknahme- und Verwertungsanforderungen nachgewiesen werden.
Die Reform des Verpackungsgesetzes muss noch vom Bundestag verabschiedet werden und den Bundesrat passieren.
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