28. Juli 2021 | Bericht
Lesen Sie hier eine Zusammenfassung zu den Hilfsmaßnahmen und zum Hochwasserschutz in den Betrieben.
Die chemisch-pharmazeutische Industrie zeigt sich mit den Flutopfern der Hochwasserkatastrophe solidarisch: sei es mit hohen Geldspenden, sei es mit Material und helfenden Händen. Unternehmen haben beispielsweise Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine bezahlte Freistellung ermöglicht, damit sie den schwer betroffenen Menschen in den Krisenregionen helfen können. Sie haben dringend benötigte Ausrüstung wie Handschuhe, Arbeitsschuhe oder auch Müllsäcke zur Verfügung gestellt. Ein anderes Unternehmen hat als Erstmaßnahme den Landkreis Ahrweiler mit 2.300 Mahlzeiten versorgt. Aber auch Chemie-Werkfeuerwehren waren im Einsatz und unterstützten die Aufräum- und Bergungsarbeiten tatkräftig.
Wie sieht es eigentlich mit dem Hochwasserschutz der Unternehmen aus? Zu den Sicherheitsvorkehrungen zählen beispielsweise Dämme oder mobile Hochwasserschutzwände sowie spezielle Vorrichtungen für Anlagen und deren Fundament. Die Anlagen sind, sofern erforderlich, durch Abschottungen innerhalb der Kanalisation gegen das Eintreten von Hochwasser geschützt. Bei Bedarf sind Apparate und Lagerbehälter gegen Aufschwimmen gesichert oder können durch gezielte Flutung geschützt werden.
Keine neuen Detailregelungen für den Hochwasserschutz nötig
Mit Blick auf die Sicherheitsvorkehrungen hat sich der VCI Ende Mai in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf des Bundesinnenministeriums zur Raumordnung für einen länderübergreifenden Hochwasserschutz gegen zusätzliche Detailregelungen durch den Bund ausgesprochen.
Aus gutem Grund: In allen Bundesländern sind bereits vielfältige Regelungen zum Hochwasserschutz etabliert und umfassend umgesetzt worden. Sie werden engmaschig von den Behörden überwacht. Zusätzliche Auflagen für Produktionsstandorte oder Verbote hinsichtlich der Realisierung von Industrieprojekten sind aus Sicht des VCI deshalb nicht erforderlich. Diese Einschätzung teilten auch viele Bundesländer in ihrer Bewertung für die Anhörung des Entwurfes vom Bundesinnenministerium (BMI). Die Vorschläge des BMI für weitergehende Regelungen selbst für Gebiete, die einem niedrigen Hochwasserrisiko ausgesetzt sind, hätten Genehmigungsverfahren für industrielle Projekte – auch zum Erreichen der Klimaneutralität – weiter erschwert. Außerdem hätten sie die Rechtssicherheit für die Unternehmen verringert und die Weiterentwicklung von Standorten der Industrie stark eingeschränkt oder sogar blockiert, ohne den Hochwasserschutz spürbar zu verbessern, so der VCI.
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Thilo Höchst
Abteilungsleitung Umweltschutz, Anlagensicherheit, Verkehr, Chemieparks, Strahlenschutz
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