31. März 2023 | Information
Der EU-Rat „Umwelt“ hat seine Position zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie festgelegt.
Der Europäische Rat „Umwelt“ hat seine Verhandlungsposition zur Überarbeitung der Industrieemissionsrichtlinie festgelegt. Aus Sicht des VCI gehen die Ratsvorschläge in die richtige Richtung.
Die Industriemissionsrichtlinie (IED) gilt als Urgestein des europäischen Immissionsschutzes: Sie ist das wichtigste Instrument, um die Emissionen von Schadstoffen durch Industrieanlagen zu reduzieren. Ihre Überarbeitung ist jetzt einen Schritt weitergekommen: Mitte März hat der Europäische Rat „Umwelt“ seine Position zur IED festgelegt: Er lehnt den Vorschlag der EU-Kommission teilweise ab, stimmt ihm jedoch grundsätzlich zu. Die Vorschläge des EU-Rats enthalten Verbesserungen, die beispielsweise das Offenlegen der Genehmigungsunterlagen im Internet und die Anforderungen an die Energieeffizienz betreffen. Auch beim Umweltmanagement, den Umweltleistungsgrenzwerten sowie beim Thema Kompensationen hat der EU-Rat „Umwelt“ nachgebessert.
Der VCI sieht in der Ratsposition eine sachgerechte Perspektive, um die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Industriezweige wie der Chemie zu wahren. Allerdings sind die vorgeschlagenen Änderungen noch nicht in trockenen Tüchern, da das Trilog-Verfahren noch aussteht. Kritisch sieht der VCI nach wie vor, dass eine Entkopplung von Umweltmanagementsystem und Genehmigungsvoraussetzung nicht gelöst wurde.
Die Vorschläge des EU-Rats „Umwelt“ im Einzelnen:
- Es soll nicht mehr jede IED-Genehmigung im Internet veröffentlich werden. Auch die Zusammenfassung der Genehmigung soll nicht mehr im World Wide Web zugänglich gemacht werden.
- Für Anlagen, die unter den Emissionshandel fallen, sollen keine Umweltleistungsgrenzwerte in Bezug auf Energieeffizienz festgelegt werden müssen.
- Der Detaillierungsgrad des Umweltmanagementsystems soll abhängig von der Komplexität der Anlage sein. Alle drei Jahre soll das Managementsystem von einem externen Auditor überprüft werden.
- Die neue Grenzwertsetzung soll abgeschwächt werden: Statt möglicher Grenzwerte sollen jetzt die strengsten erreichbaren Grenzwerte festgelegt werden. Zu berücksichtigen sind dabei Emissionsbandbreite sowie ökonomische und medienübergreifende Effekte.
- Außerdem soll die Umsetzung in den Mitgliedstaaten durch allgemeine verbindliche Regeln erfolgen können. Damit können die Vorgaben in Deutschland durch eine Verordnung oder in der Technischen Anleitung Luft in die Praxis umgesetzt werden.
- Neu ist: Die Mitgliedstaaten haben für den Fall einer Krise, die zu einer schwerwiegenden Unterbrechung oder Engpässen in der Energieversorgung oder wesentliche Ressourcen, Materialien oder Ausrüstungen führt, eine Ausnahme von den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionsgrenzwerten unter strengen Bedingungen eingeführt.
- Nichtregierungsorganisationen sollen Schadenersatzansprüche für Gesundheitsschäden nicht mehr einklagen können. Auch die Beweislastumkehr soll entfallen.
- Es werden Übergangsvorschriften eingefügt. So sollen zum Beispiel Umweltleistungsgrenzwerte bei Bestandsanlagen vier Jahre nach Veröffentlichung von BVT-Schlussfolgerungen festgelegt werden, und zwar nur für solche BVT-Schlussfolgerungen, die zwei Jahre nach Inkrafttreten der IED oder später veröffentlicht wurden.
- Die Elektrolyse von Wasser zur Herstellung von Wasserstoff soll nicht unter die IED fallen, wenn die Produktionskapazität nicht mehr als 60 Tonnen pro Tag beträgt.
Nachdem der Rat seine Verhandlungsposition festgelegt hat, können die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament aufgenommen werden. Hierzu muss das EU-Parlament allerdings noch seine Position festlegen. Das wird für Ende Mai erwartet. Anschließend bleibt die letzte Hürde zu nehmen: die Trilog-Verhandlungen.
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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann
BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security
- E-Mail: wiechmann@vci.de