01. Dezember 2023 | Bericht
Missverstanden: Rezyklate und biobasierte Kunststoffe konkurrieren nicht, sie ergänzen sich.
Am 22. November 2023 hat das europäische Parlament über neue Regelungen für Verpackungen abgestimmt. Es geht um die „Packaging & Packaging Waste Regulation“ (PPWR). Sie schließt auch Anforderungen an Verpackungsdesign, Vorgaben zu Mehrweg und Abfallmanagement ein. Im Gegensatz zu einer Richtlinie handelt es sich um eine Verordnung, deren Vorschriften in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar in Kraft treten wrüden.
Die Europäische Kommission hatte zuvor einen ehrgeizigen Vorschlag vorgelegt, um die Kreislaufwirtschaft bei Verpackungen voranzutreiben. Nach dem Votum im Parlament bleibt unklar, ob es getrennte Quoten für den Einsatz recycelter und biobasierter Kunststoffe geben wird.
Der VCI hatte im Vorfeld der Abstimmung im EU-Parlament ambitionierte Quoten für den Einsatz recycelter Kunststoffe in Verpackungen als Investitionsanreiz begrüßt (hier geht es zur Pressemitteilung vom 20.11.2023 ). Im gleichen Zuge hat der VCI dafür plädiert, die Quoten durch die Anrechnungsmöglichkeit von Biokunststoff-Quoten nicht zu schwächen: „Wir dürfen klimafreundliche Verfahren nicht in Konkurrenz zueinander stellen. Wir müssen die ganze Bandbreite an Lösungen fördern, um unsere Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen zu beenden“ erklärt Wolfgang Große Entrup, Hauptgeschäftsführer des VCI.
Ungewissheit mit Blick auf das chemische Recycling
Aufgrund eines Abstimmungsfehlers steht aber vorerst nicht fest, ob es tatsächlich getrennte Quoten für den Einsatz recycelter und biobasierter Kunststoffe geben wird. Eine Klärung könnte noch durch den juristischen Dienst des Parlaments oder spätestens in den Trilogverhandlungen des Parlaments mit der Kommission und dem Rat erfolgen. Klar ist: Das Parlament hat vorschlagen, die Quoten für den Einsatz recycelter Kunststoffe in sogenannten „kontaktsensitiven“ Verpackungen, wie bspw. für Lebensmittel, von 10 auf 7,5 Prozent herunterzusetzen. In Kombination sind das schlechte Nachrichten für das chemische Recycling, da es ambitionierte Ziele in diesem Bereich braucht, um Investitionen in die Technologie anzuregen.
Kunststoffe im Visier
Wie schon der Entwurf der Kommission ist auch der Vorschlag des Parlaments geprägt durch einen besonderen Fokus auf Kunststoffverpackungen. Trotz einiger Ausnahmen bleiben die von der Kommission geforderten Verbote für bestimmte Kunststoffverpackungen bestehen und auch an Reduktionszielen nur für Kunststoffverpackungen wurde festgehalten. Der VCI sieht eine solche Benachteiligung von Kunststoffen kritisch. „Am Ende muss zählen, welches Material für die Anforderungen die ökologisch sinnvollste Option ist. Kunststoffe haben häufig die Nase vorn, insbesondere wenn sie leicht recycelt werden können“, gibt Große Entrup zu bedenken.
Gefahrgutverpackungen bleiben unberührt
Eine gute Nachricht ist hingegen für Gefahrgutverpackungen zu vermelden: Das Parlament schlägt vor, sie gänzlich aus dem Geltungsbereich der Verpackungsverordnung auszuschließen. Dies würde einer möglichen Doppelregulierung vorgreifen, weil für Gefahrgutverpackungen bereits Regeln auf UN-Ebene bestehen. Dieser Verpackungstyp ist damit auch ausgenommen von Mehrwegquoten sowie von Anforderungen an Recyclingfähigkeit und den Einsatz recycelter Kunststoffe.
Im nächsten Schritt stehen nun die Trilogverhandlungen an, die voraussichtlich Ende Dezember starten könnten. Ob die Verhandlungspartner bis Februar eine Einigung erzielen und die Verordnung damit noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird, ist ungewiss.
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