20. April 2020 | Bericht
Das Bundesarbeitsministerium hat mit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung den neuen Arbeitsschutzstandard SARS-CoV-2 vorgestellt. Ein solcher einheitlicher Infektionsschutzstandard in den Unternehmen soll den Menschen die notwendige Sicherheit geben, ihre Arbeit wieder aufzunehmen.
Mit dem Standard werden konkrete Anforderungen an den Arbeitsschutz für ein schrittweises Hochfahren der Betriebe formuliert. Verantwortlich für die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen ist der Arbeitgeber.
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Dipl.-Ing. Bernd Berressem
Arbeitsschutz, Gefahrstoffrecht, Arbeitsmedizin, Ausschuss für Gefahrstoffe
- E-Mail: berressem@vci.de