19. Mai 2020 | Bericht
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte Anfang April per Allgemeinverfügung acht Rezepturen für Händedesinfektionsmittel befristet zugelassen. Der Helpdesk der Behörde hat nun Musteretiketten entworfen, die als Grundlage für eine korrekte Etikettierung der Mittel dienen können.
Mit den neuen Musteretiketten unterstützt die BAuA Unternehmen und Apotheken, die gemäß der Allgemeinverfügung Desinfektionsmittel herstellen
, bei der korrekten Etikettierung der Produkte.
Wie alle Stoffe und Gemische müssen auch Desinfektionsmittel die allgemeinen Vorschriften der CLP-Verordnung einhalten. Darüber hinaus sind biozidrechtliche Vorgaben hinsichtlich Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung zu beachten.
Die BAuA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Musteretiketten eine Ausnahme im Rahmen der Corona-Pandemie sind. Normalerweise nimmt der Helpdesk keine Einstufung vor und macht auch keine entsprechenden Vorgaben.
Kontakt
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Dr. Evelyn Roßkamp
Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"
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