Corona: Hilfestellung der BAuA

Musteretiketten für Desinfektionsmittel

19. Mai 2020 | Bericht

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte Anfang April per Allgemeinverfügung acht Rezepturen für Händedesinfektionsmittel befristet zugelassen. Der Helpdesk der Behörde hat nun Musteretiketten entworfen, die als Grundlage für eine korrekte Etikettierung der Mittel dienen können.

Die BAuA hat per Allgemeinverfügung acht Rezepturen für Händedesinfektionsmittel befristet zugelassen. Der Helpdesk der Behörde hat nun Musteretiketten entworfen, die als Grundlage für eine korrekte Etikettierung der Mittel dienen können. - Bild: © T. Michel/Fotolia.com
Die BAuA hat per Allgemeinverfügung acht Rezepturen für Händedesinfektionsmittel befristet zugelassen. Der Helpdesk der Behörde hat nun Musteretiketten entworfen, die als Grundlage für eine korrekte Etikettierung der Mittel dienen können. - Bild: © T. Michel/Fotolia.com


Mit den neuen Musteretiketten unterstützt die BAuA Unternehmen und Apotheken, die gemäß der Allgemeinverfügung Desinfektionsmittel herstellen , bei der korrekten Etikettierung der Produkte.

Wie alle Stoffe und Gemische müssen auch Desinfektionsmittel die allgemeinen Vorschriften der CLP-Verordnung einhalten. Darüber hinaus sind biozidrechtliche Vorgaben hinsichtlich Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung zu beachten.

Die BAuA weist ausdrücklich darauf hin, dass die Musteretiketten eine Ausnahme im Rahmen der Corona-Pandemie sind. Normalerweise nimmt der Helpdesk keine Einstufung vor und macht auch keine entsprechenden Vorgaben.

Mehr zum Thema

Kontakt

Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Dr. Evelyn Roßkamp

Dr. Evelyn Roßkamp

Biozide, Human-Biomonitoring, Innenraumluft, VCI-Serviceplattform "REACH, CLP und Biozide"