06. April 2020 | Bericht
Ethanol kann unter gewissen Voraussetzungen zur Herstellung von Händedesinfektionsmitteln steuerfrei verwendet werden. Hinweise zur Befreiung von der Alkoholsteuer hat die Generalzolldirektion in einer Verfügung mitgeteilt.
Grundsätzlich ist die steuerfreie Herstellung von Händedesinfektionsmitteln nur mit vergälltem Alkohol möglich. Aufgrund der COVID-19-Notlage sind jedoch kurzfristige Sonderausnahmen möglich.
Mehr Details finden Sie in einem VCI-InformationsblattPDF | 239 kB | Stand: 06. April 2020 .
Zur Verfügung der GeneralzolldirektionPDF | 391 kB | Stand: 06. April 2020 .
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Jürgen Udwari
Pressesprecher Energie, Klimaschutz und Rohstoffe
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