12. Mai 2020 | Bericht
Die Europäische Chemikalienagentur ECHA verlängert im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verschiedene Fristen für die Umsetzung der Chemikalienverordnung REACH bis Ende Mai 2020. Die Behörde habe Verständnis dafür, dass es Unternehmen derzeit an personellen oder finanziellen Ressourcen mangelt und, dass sie technische Schwierigkeiten haben können, um bestimmte Fristen im Zusammenhang mit ECHA-Entscheidungen einzuhalten.
Die Fristverlängerungen betreffen unter anderem die technische Vollständigkeitsprüfung der Registrierungsdossiers. Unternehmen, die anfänglich keine vollständige Registrierung eingereicht haben und zwischen März und Mai 2020 die fehlenden Informationen nachreichen sollten, haben nun zwei Monate mehr Zeit dafür.
Für die Kommentierung von Entscheidungsentwürfen der ECHA nach Dossier- und Stoffbewertungen haben die Unternehmen nun 30 Tage mehr Zeit. Den Einbezug des Stoffsicherheitsberichts in die technische Vollständigkeitsprüfung hat die ECHA bis Oktober 2020 zurückgestellt. Die weiteren Fristverlängerungen betreffen die Frist für die weitere Begründung von Vertraulichkeitsanträgen; die Frist für Gebührenzahlungen an die ECHA; die Monitoring-Programme im Zusammenhang mit Zulassungsentscheidungen unter REACH sowie PIC-Benachrichtigungen an nationale Behörden.
Fristen in ECHA-Entscheidungen werden nicht angepasst. Falls zum Beispiel Labortests mehr Zeit beanspruchen, sollten Unternehmen wie in der ECHA Q&A 1061 beschrieben vorgehen.
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Dr. Angelika Hanschmidt
Europäische Chemikalienpolitik, EU-Chemikalienstrategie, REACH
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