20. April 2020 | Bericht
Genehmigungsverfahren müssen auch während der Corona-Pandemie rechtssicher weitergeführt werden. Das Bundesumweltministerium hat sich deshalb in einem sogenannten Auslegungsschreiben zur Öffentlichkeitsbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren geäußert.
Aus dem Dokument geht hervor, dass ein vollständiger Verzicht der physischen oder digitalen Auslegung von Antragsunterlagen in den Behörden vor Ort völker- und europarechtlich mit Risiken behaftet ist.
Weiterhin ist im Rahmen des geltenden Rechts ein flexibles Vorgehen möglich: So kann die zuständige Behörde bekannt geben, wo alle erforderlichen Antragsunterlagen im Internet zugänglich sind und auf welche Weise in den Räumen der Behörden die Unterlagen eingesehen werden können. Interessierte Personen könnten dann zum Beispiel einen Termin mit der Genehmigungsbehörde vereinbaren (Voranmeldeverfahren).
Es steht im Ermessen der Genehmigungsbehörde, auf einen Erörterungstermin zu verzichten. Mit Blick auf gesundheitliche Risiken kann die zuständige Behörde diesen Verzicht „ermessensfehlerfrei“ begründen.
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Dipl.-Ing. Benjamin Wiechmann
BVT-Merkblätter, IED, Lärmschutz, Luftreinhaltung, Security
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