23. Juli 2020 | Position
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Schutzschild ausweiten: Liquidität sichern
PDF | 183 kB | Stand: 23. Juli 2020
Bundestag und Bundesrat verabschiedeten vor der Sommerpause das Zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz).
Eine der wesentlichen Maßnahmen ist, den steuerlichen Verlustrücktrag technisch früher zu ermöglichen und bereits mit der Steuererklärung 2019 nutzbar zu machen. Das Verlustrücktragsvolumen ist von 1 Million auf 5 Millionen erhöht worden.
Deutliche Ausweitungen dringend notwendig
Das Verlustvolumen in vielen mittelständischen und großen Unternehmen übersteigt jedoch diesen Betrag um ein Vielfaches. Aus Sicht des VCI ist die verbesserte Verlustverrechnung von Corona-Verlusten aus 2020 und 2021 im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes sehr zu begrüßen. Dennoch reichen die leichten Verbesserungen bei weitem nicht aus, um die Liquidität in den Unternehmen im ausreichenden Maße zu stützen. Steuerregelungen, die den Ausgleich zwischen Gewinnen und Verlusten aus den Vorjahren 2018 und früher nicht zuzulassen, müssen in der aktuellen Krise verworfen werden. Auch weitere betragsmäßige Anhebungen sind erforderlich, um die gleichmäßige Besteuerung der Unternehmen zu gewährleisten. Dadurch lässt sich die Liquidität der Unternehmen zusätzlich erhöhen.
Sinnvoll wäre daneben eine Verschiebung der Fälligkeit der Lohnsteuer als großer Kostenblock. Der Vorteil an der Verschiebung der Fälligkeit liegt darin, dass kein administratives Verfahren erforderlich und mögliche Verzögerungen durch ausstehende Verwaltungsentscheidungen vermieden werden. Denn die Unternehmen erlitten während des Lockdowns einen massiven Einbruch des operativen Cash-Flows und müssen gleichzeitig auch in der Krise Löhne und Gehälter mit der einhergehenden monatlich fällig werdenden Lohnsteuer finanzieren.
Druck auf die Unternehmen spürbar senken
Je länger die Pandemie andauert, desto größer wird der Druck auf die Unternehmen. Erste Vorhersagen gehen davon aus, dass die Auswirkungen noch mindestens bis 2022 andauern werden. Daher sind über die bisherigen Maßnahmen hinausgehende, schnell wirksame und zugleich bürokratiearme Lösungen erforderlich. Das sind aus Sicht des VCI insbesondere die Möglichkeit das einfache und effektive Instrument der Verlustverrechnung auszubauen und die künstlichen und administrativ aufwendigen Beschränkungen der Verlustverrechnung und sog. Mindestbesteuerung abzubauen. Zudem wäre die Fälligkeitsverschiebung für die monatlich fällig werdenden Lohnsteuervorauszahlungen, die die Unternehmen für ihre Arbeitnehmer an die Finanzämter leisten, ein zusätzliches effektives Instrument.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem VCI-Positionspapier, das Sie im Downloadbereich im Kopf dieser Seite finden.
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