VCI-Vorschlag in der Corona-Krise aufgegriffen

Steuerliche Erleichterungen bei Sachspenden und Sachzuwendungen kommen

06. April 2020 | Bericht

Viele Unternehmen unterstützen im Rahmen ihrer Solidaritätsaktivitäten zur Corona-Pandemie Krankenhäuer, Pflegeeinrichtungen und sonstige Institutionen mit Desinfektionsmitteln, Schutzmasken und weiteren Medizinprodukten. Der Bundesfinanzminister hat nun Erleichterungen für solche Sachspenden und Sachzuwendungen angekündigt.

Sachspenden und Sachzuwendungen mit Desinfektionsmitteln, Schutzmasken und weiteren Medizinprodukten sollen bis Jahresende von der Umsatzsteuer befreit werden. - Foto: © Halfpoint/stock.adobe.com
Sachspenden und Sachzuwendungen mit Desinfektionsmitteln, Schutzmasken und weiteren Medizinprodukten sollen bis Jahresende von der Umsatzsteuer befreit werden. - Foto: © Halfpoint/stock.adobe.com

Die Umsatzbesteuerung auf Sachspenden und Sachzuwendungen im Medizinbereich an Krankenhäuser, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime und öffentliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr soll entfallen. Eine entsprechende Billigkeitsregelung sei mit den Ländervertretern kurzfristig abgestimmt worden, teilte Bundesfinanzminister Scholz mit. Damit greift er die dringende Anregung des VCI auf, die steuerlichen Regelungen in der Corona-Pandemie entsprechend anzupassen, um freiwilliges Engagement nicht steuerlich zu belasten. In einer Ad-hoc-Aktion hatte sich der VCI an das Bundesfinanzministerium und die finanzpolitischen Sprecher gewandt, um eine kurzfristige Änderung zu erreichen. Die Erleichterungen sollen als Billigkeitsregelung zunächst bis zum Jahresende gelten.

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RA Berthold Welling

RA Berthold Welling

Geschäftsführung Recht und Steuern