06. April 2020 | Bericht
Viele Unternehmen unterstützen im Rahmen ihrer Solidaritätsaktivitäten zur Corona-Pandemie Krankenhäuer, Pflegeeinrichtungen und sonstige Institutionen mit Desinfektionsmitteln, Schutzmasken und weiteren Medizinprodukten. Der Bundesfinanzminister hat nun Erleichterungen für solche Sachspenden und Sachzuwendungen angekündigt.
Die Umsatzbesteuerung auf Sachspenden und Sachzuwendungen im Medizinbereich an Krankenhäuser, Arztpraxen, Alters- und Pflegeheime und öffentliche Institutionen wie Polizei und Feuerwehr soll entfallen. Eine entsprechende Billigkeitsregelung sei mit den Ländervertretern kurzfristig abgestimmt worden, teilte Bundesfinanzminister Scholz mit. Damit greift er die dringende Anregung des VCI auf, die steuerlichen Regelungen in der Corona-Pandemie entsprechend anzupassen, um freiwilliges Engagement nicht steuerlich zu belasten. In einer Ad-hoc-Aktion hatte sich der VCI an das Bundesfinanzministerium und die finanzpolitischen Sprecher gewandt, um eine kurzfristige Änderung zu erreichen. Die Erleichterungen sollen als Billigkeitsregelung zunächst bis zum Jahresende gelten.
Kontakt
Für Fragen und Anregungen nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.